Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 133/24

Tenor

  • I. Das Beschwerdeverfahren wird fortgesetzt und der Senatsbeschluss vom 19. August 2024 aufgehoben.

  • II. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2024 aufgehoben und das Registergericht angewiesen, über den Eintragungsantrag der Beteiligten unter Berücksichtigung der am 25. Juli 2024 beschlossenen Änderung des Gesellschaftsvertrages neu zu entscheiden.

  • III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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