Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 158/24

Tenor

  • I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuss (Rechtspflegerin) vom 27. August 2024 aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, über den Eintragungsantrag vom 15. Juli 2024 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.

  • II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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