Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Kart 613/24

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur. Die weitere Beteiligte trägt ihre Kosten selbst.

Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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