Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 W 82/25

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 03.11.2025 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.


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