Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 1 U 234/24

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Duisburg vom 5.11.2024 (12 O 95/23) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 9.047,19 € sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.214,99 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.4.2023, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 69 % und die Beklagten zu 31 % als Gesamtschuldner. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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