Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 8 U 186/79

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. Juni 1979 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Der Beklagte wird - unter Abweisung, der Klage im übrigen - verurteilt, an die Klägerin 5.000,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 12. Mai 1979 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 1/4, der Beklagte 3/4 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer beträgt für beide Parteien je 5.000,- DM.


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