Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 71/99

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Januar 1999 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dort-mund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsmittels.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer des Klägers: unter 25.000,00 DM.


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