Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 35 W 15/00

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Der Rechtsweg vor dem Zivilgericht ist zulässig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten nach einem Beschwerdewert von 2.000,00 DM auferlegt.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.


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