Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 169/00

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. November 2000 verkündete Urteil der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und beschwert die Beklagten mit 30.000,00 DM.


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