Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-9 U 193/00

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. September 2000 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

 

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Es beschwert die Klägerin in Höhe von 3.222,25 DM.


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