Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 WF 3/02

Tenor

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluß aufgehoben.

Das Familiengericht hat erneut über die Prozeßkostenhilfe zu entscheiden.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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