Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 27 U 200/01

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. September 2001 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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