Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 21 U 165/01

Tenor

wird der Antrag des Beklagten vom 16.01.2002, ihm Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren zu bewilligen, zurückgewiesen.

Die Beschwerde des Beklagten vom 27.10.2001 gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Essen vom 05.10.2001 - 9 O 45/01 - wird ebenfalls zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen