Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 70/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 10. Februar 2003 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Beklagten werden - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung -verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 3.020,41 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.2002 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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Zitiert von

Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht - 7 U 100/17
30. Januar 2018
7 U 100/17 30. Januar 2018

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