Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 28/04

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. Dezember 2003 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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