Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 13 UF 165/04

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Amtsgerichts

- Familiengerichts - Siegen vom 4. 03. 2004 dahin abgeändert, dass der Antragsteller verurteilt bleibt, der Antragsgegnerin bis zum 31. 07. 2011 eine monatliche Unterhaltsrente von insgesamt 164,- € zu zahlen. Für die Zeit ab 01. 08. 2011 entfällt die Unterhaltsverpflichtung des Antragstellers gegenüber der Antragsgegnerin.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zur Frage der zeitlichen Begrenzung des Unterhalts-

anspruchs zugelassen.


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