Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 267/05

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Dem Verurteilten wird Rechtsanwalt F aus E als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die diesbezüglichen notwendigen Auslagen des Verurteilten werden der Landeskasse auferlegt.


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