Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 UF 240/05

Tenor

Auf die Beschwerde der beteiligten Kindeseltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gütersloh vom 10.6.2005 wird der angefochte-ne Beschluss aufgehoben und festgestellt, dass die gemeinsame elterliche Sor-ge der beteiligten Kindeseltern bestehen bleibt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 3000,00 €


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