Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 5 U 82/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 13.02.2004 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 716,50 € nebst jeweils 4 % Zinsen auf den Teilbetrag von 231,50 € seit dem 03.11.1997 und auf den weiteren Teilbetrag von 485,00 € seit dem 19.12.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.

Die Kosten der Berufungsinstanz und die Kosten der Revision tragen der Kläger zu 93 % und die Beklagte zu 7 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen