Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 106/05

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 1. Juli 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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