Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss 459/06

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen auf-gehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.


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