Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 05/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. Oktober 2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.375,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 30.05.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen