Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ss 378/07

Tenor

Die Revision wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte wegen Verstoßes gegen § 86 Abs. 1 u. 2 AsylVfG i.V.m. § 56 Abs. 1 AsylVfG zu einer Geldbuße in Höhe von 60,- € verurteilt wird.

Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte.


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