Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 29/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Dezember 2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 422,98 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 30. März 2006 zu zahlen. Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart - 4 U 188/13
18. Dezember 2013
4 U 188/13 18. Dezember 2013

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