Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss OWi 277/08

Tenor

1.

Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

2.

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

3.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Detmold zurückverwiesen.


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