Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 148/07

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.05.2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Be-klagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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