Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 UF 135/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 08.07.2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 23.06.2008 wird zurückgewiesen.

 

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

 

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


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