Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 323/09

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung zugelassen.

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Betroffenen zur Last.


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