Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 W 63/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 16. September 2009 gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 1. September 2009, Aktenzeichen: 5 O 31/09, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Ge-genstandswert von 20.305,55 €.


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