Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 W 82/09

Tenor

I.

Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 25.11.2009 gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 9.11.2009 wird zurückgewiesen.

II.

Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 21.12.2009 gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 4.12.2009 wird zurückgewiesen.

III.

Dem Kläger werden die Kosten der beiden Beschwerdeverfahren nach einem Wert von jeweils 26.529,00 € auferlegt.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 21/25
20. August 2025
19 W 21/25 20. August 2025

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