Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 223/09

Tenor

Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 10. November 2009 ver-kündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das genannte Urteil teilweise abgeändert.

Die einstweilige Verfügung vom 29. September 2009 wird insgesamt auf-gehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag insgesamt zurückge-wiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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