Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-20 U 167/10

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 08.10.2010 (1 O 84/07) wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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