Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 WF 61/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Kindesmutter wird mit Wirkung ab Antragstellung ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin Dr. N aus S beigeordnet.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.


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