Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-1 RBs 177/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bad Berleburg zurückverwiesen.


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