Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-4 W 4/12

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers vom

20.12.2011 wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund

vom 28.12.2011 abgeändert und der Streitwert auf 7.500,- € festgesetzt.


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