Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-10 W 6/12

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Bielefeld vom 20.09.2011 (3 Lw 12/11) abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der im Grundbuch von Z1 Bl. 131 – Amtsgericht Bielefeld – eingetragene Grundbesitz beim Tode des Erblassers J S2 am 10.06.2010 kein Hof im Sinne der Höfeordnung war.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; die Kosten des erstin­stanzlichen Verfahrens werden dem Beteiligten zu 3) auferlegt.

Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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