Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III - 5 RVs 59/12

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Strafausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

 

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent­scheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.

 

Die weiter gehende Revision wird verworfen, jedoch wird der Schuldspruch des angefochtenen Urteils klarstellend dahin ergänzt, dass der Angeklagte der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig ist.


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