Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-6 UF 49/12

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird wie folgt festgesetzt:

bis zum 29.8.2012 auf 1.000,00 €,

und ab dem 30.8.2012 auf 1.309,64 €.

Der Antrag des Antragstellers vom 22.8.2012 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.


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