Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 19 U 32/12

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Januar 2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist ebenso wie das vorgenannte Urteil des Landgerichts ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Braunschweig (1. Zivilsenat) - 1 U 9/20
5. Februar 2021
1 U 9/20 5. Februar 2021

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