Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III - 1 Vollz (Ws) 299/12

Tenor

1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen.

3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen dem Betroffenen zur Last.


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