Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 RVs 52/13

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben, soweit die Verwaltungsbehörde angewiesen worden ist, dem Angeklagten vor Ablauf von noch einem Jahr und sieben Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.

Der Tenor des angefochtenen Urteils wird dahingehend ergänzt, dass der Angeklagte wegen „vorsätzlichen“ Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt ist.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen.


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