Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 32 W 11/13

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 01.07.2013 gegen den Beschluss der xx. Zivilkammer des Landgerichts ### vom 13.06.2013 (xxx) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 80.000,00 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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