Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 77/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das am 10. Mai 2013 verkündete 2. Versäumnisurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld – 1 O 271/12 – aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Landgericht Bielefeld zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; es beschwert die Klägerin in Höhe eines Betrages von weniger als 20.000,00 €.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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