Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 VAs 185/13

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene. Der Gegenstandswert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Das Prozesskostenhilfegesuch des Betroffenen wird zurückgewiesen.


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