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StPO § 456a Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung

Strafprozeßordnung

(1) Die Vollstreckungsbehörde kann von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung absehen, wenn der Verurteilte wegen einer anderen Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert, an einen internationalen Strafgerichtshof überstellt oder wenn er aus dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen wird.

(2) Kehrt der Verurteilte zurück, so kann die Vollstreckung nachgeholt werden. Für die Nachholung einer Maßregel der Besserung und Sicherung gilt § 67c Abs. 2 des Strafgesetzbuches entsprechend. Die Vollstreckungsbehörde kann zugleich mit dem Absehen von der Vollstreckung die Nachholung für den Fall anordnen, dass der Verurteilte zurückkehrt, und hierzu einen Haftbefehl oder einen Unterbringungsbefehl erlassen sowie die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen, insbesondere die Ausschreibung zur Festnahme, veranlassen; § 131 Abs. 4 sowie § 131a Abs. 3 gelten entsprechend. Der Verurteilte ist zu belehren.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (3. Strafsenat) - 3 Ws 600/25
8. Januar 2026
3 Ws 600/25 8. Januar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 2 Ws 309/25
2. Dezember 2025
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Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 OAus 233/25
20. November 2025
2 OAus 233/25 20. November 2025
Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 203 VAs 316/25
24. Oktober 2025
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - XIII ZA 2/25
20. Oktober 2025
XIII ZA 2/25 20. Oktober 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig - 1 Ws 218/25
30. September 2025
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Urteil vom Verwaltungsgericht Ansbach - AN 11 K 23.1508
24. September 2025
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Bayreuth - B 6 S 25.516
5. August 2025
B 6 S 25.516 5. August 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ws 79+80/25
10. Juli 2025
1 Ws 79+80/25 10. Juli 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (8. Kammer) - 8 K 1399/24
20. Mai 2025
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