Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 179/13

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.07.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (3 O 371/12) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der vorliegende Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 6.973,66 EUR festgesetzt.


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