Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 171/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.07.2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des LG Münster, Az. 115 O 57/12, unter Zurückweisung der Berufung des Klägers abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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