Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 366/14

Tenor

Der Beschluss des Vorsitzenden der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld wird insoweit aufgehoben, als die akustische Besuchsüberwachung bei Besuchen der Ehefrau des Angeklagten L und seiner Schwester C sowie die Überwachung des Schriftverkehrs der vorgenannten Personen entfällt.

Es wird klargestellt, dass die übrigen Anordnungen des vorgenannten Beschlusses einschließlich der optischen Besuchsüberwachung auf-rechterhalten bleiben.

Insoweit wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.


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Zitiert von

Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - 5 Ws 140/18, 5 Ws 140/18 - 161 AR 160/18
3. August 2018
5 Ws 140/18, 5 Ws 140/18 - 161 AR 160/18 3. August 2018

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