Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 313/14

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Verfahren zur Bescheidung des Erbscheinsantrags der Beteiligten vom 28. Februar 2012 wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.


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