Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 W 77/14

Tenor

Die Beschwerde der Schuldnerin gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes in dem Beschluss der 12. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum vom 27.05.2014 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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